Schonzeiten in Hessen

Schonzeiten in Hessen

Dezember 17, 2019 Aus Von mfsimba

Der Staatsgerichtshof befasst sich mit Waschbären und Füchsen. Dürfen diese Tiere zu Recht nur eingeschränkt gejagt werden? FDP und Jäger sehen in den Schonzeiten einen verfassungswidrigen Eingriff ins Jagdrecht.

Solche brutalen Grausamkeiten sind womöglich ab nächstem Jahr den Jägern in Hessen wieder erlaubt.
Die hessische FDP klagte vor dem Staatsgerichtshof gegen die bestehende kleine Schonzeit von Fuchs und Waschbär. Ein Urteil soll im Januar gefällt werden.

Die gültige Jagdverordnung ist seit Anfang 2016 in Kraft. Sie sieht unter anderem vor, dass Waschbären vom 1. März bis 31. Juli nicht gejagt werden dürfen, Füchse sind vom 1. März bis 14. August tabu. Unter anderem Baummarder, Iltisse und Mauswiesel dürfen überhaupt nicht gejagt werden.

Wiebke Knell, die jagdpolitische Sprecherin der FDP hier in Hessen und selbst Hobbyjägerin begründete die Klage für die Schonzeitaufhebung in einem FB-Kommentar u.a. damit, dass es wegen Fuchs und Waschbär kaum noch Feldhasen und Wildkaninchen geben würde.
Jägern in Hessen ist es aber immer noch erlaubt nach Lust und Laune Feldhasen und Wildkaninchen abzuschießen!
Auf die Frage, wenn Ihr doch angeblich der Schutz von Hasen und Kaninchen so wichtig wäre, warum sie dann kein Jagdverbot auf diese Tiere befürwortet, und wie sie diesen Widerspruch erklärt, wusste Frau Knell folgerichtig keine Antwort.

Nach Einschätzung der FDP beschneidet die Landesjagdverordnung das Recht auf Eigentum und greift verfassungswidrig in das Jagdrecht ein. Verbandssprecher Stifter erläutert, dass die ausgeweiteten Schonzeiten den Wert bestimmter Jagdpachten schmälern könnten. Auch eine Neuverpachtung könnte schwieriger werden.

Die Jagdverbände verstehen es seit Jahrzehnten nicht nur über die Instrumentalisierung des vermeintlichen Artenschutzes die Freizeitinteressen ihrer Jäger durchzusetzen, sie wissen auch, wie man die jeweilige Opposition in den Landtagen auf Kosten des Tierschutzes geschickt gegen die Regierungsparteien ausspielt.

Bekommen die Jäger ihren Willen, bedeutet das die Füchse ganzjährig bejagt und gequält werden. Egal ob “Jung” oder “Alt”!

In diesen Tagen suchen Füchse vermehrt Schutz und Ruhe im Bau. Sie bereiten sich auf die Geburt ihrer Nachkommen vor, die in seltenen Fällen bereits im Januar stattfindet. Diese Verletzlichkeit nutzen Jäger z.B.  bei der Baujagd gezielt aus und lassen Rückzugsorte zu Todesfallen werden: „Wer zum ersten Mal erfährt und sieht, was Baujagd bedeutet, ist völlig erschüttert. Die Erbarmungslosigkeit und Brutalität, mit der Füchsen dabei nachgestellt wird, lässt sich mit den Grundsätzen von Moral, Ethik und Tierschutz nicht vereinbaren.“ so die Initiatoren der bundesweit agierenden Initiative „Aktionsbündnis Fuchs“.

Baujagd – eine der grausamsten Jagdarten
Bei der Baujagd hat ein sogenannter Erd- oder Bauhund die Aufgabe, den Fuchs aus seinem Bau zu treiben. Der Fuchs ist chancenlos: Flieht er, wird er von den draußen wartenden Jägern er- oder angeschossen. Bleibt er im Bau, muss er sich dem Hund stellen. Oft kommt es dabei zu Beißereien, bei denen Hund und Fuchs sowie ggf. bereits vorhandene Welpen schwer verletzt oder getötet werden. Geben weder Hund noch Fuchs nach, graben die Jäger den Bau auf. Schließlich wird der Fuchs erschossen, erschlagen oder von Jagdhunden zerfetzt. Die Baujagd ist damit zweifellos eine der grausamsten Jagdarten. Gemäß zweier Schweizer Gutachten stellt die Baujagd im rechtlichen bzw. verhaltensbiologischen Sinne eine Tierquälerei dar, weswegen sie etwa im Kanton Thurgau bereits verboten wurde.

Ohne Rücksicht auf Verluste: Der Bauhund im Einsatz
Verletzungen des Bauhundes sind für Jäger offenbar so „normal“, dass sie empfehlen, ein ganzes Arsenal an Utensilien zur Notfallversorgung mitzuführen. Zuweilen bleibt der Hund jedoch im Bau stecken oder wird verschüttet und stirbt den langsamen Erstickungstod. All das wird billigend in Kauf genommen. Des Menschen bester Freund wird als Werkzeug in einem sinnlosen Kampf missbraucht.

Kaum bekannt ist auch, dass diese Hunde speziell für die Baujagd an lebenden Füchsen abgerichtet werden. In sogenannten Schliefenanlagen werden Füchse dazu in einem künstlichen Tunnelsystem immer wieder der Verfolgung eines Hundes ausgesetzt und müssen dabei Todesängste erleiden.

Verbot der Fuchsjagd ist überfällig
Gemäß §3 des deutschen Tierschutzgesetzes ist es verboten, Hunde auf andere Tiere zu hetzen oder an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen. Dennoch wird genau das im Rahmen der Fuchsjagd legalisiert und tausendfach praktiziert. Wie zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, ist die Fuchsjagd insgesamt als sinnlos und sogar kontraproduktiv zu bewerten, weil Verluste durch steigende Geburtenraten und Zuwanderung aus anderen Gebieten rasch kompensiert werden. Die ganzjährige Schonung von Füchsen ist hingegen ein Erfolgsmodell, wie Erfahrungen aus fuchsjagdfreien Gebieten zeigen. Da es für die Fuchsjagd keinen vernünftigen Grund gibt, kann es auch für das bei Baujagd und Bauhundeausbildung verursachte Leid absolut keine Rechtfertigung geben.

In Luxemburg funktioniert die Natur auch ohne Fuchsjagd!