Die Treibjagd
Bei einer groß angelegten Treibjagd am 16.11.2019 in Simmersbach, wurden viele erdenkliche Sicherheitsvorkehrungen missachtet.
Es gab bis auf einen Hinweis in einem Seitenweg, keine weiteren Informationen auf eine bevorstehende große Treibjagd an diesem Tag.
Weder Schilder noch Jagdbeteiligte informierten Spaziergänger Mountainbiker, Jogger usw. die sich in diesem Gebiet ahnungslos aufhielten, auf die Gefahr, welche in Wald und Flur an diesem Tag herrschte.
Rehe, Hasen usw. wurden von Hunden über Wiesen gehetzt.
Jäger behaupten doch immer die Tiere würden nicht leiden.!?!
Nachdem mich ein Spaziergänger mit Hund angesprochen hatte, entschieden wir uns zu einem Anruf bei der Polizeidienststelle Mittelhessen, wo ich diesen Missstand schilderte. Dort hat man mir dann versichert den zuständigen Jagdpächter zu informieren.
Eine Reaktion seitens Jäger und Jagdhelfer hat es daraufhin aber nicht gegeben.
Bei den großen Treib- und Drückjagden in Herbst und Winter werden die Tiere von den Jägern massenhaft abgeknallt.
Gliedmaßen werden weggeschossen, Sozialstrukturen auseinandergesprengt, Jungtiere verlieren ihre Eltern, angeschossene Tiere leiden tagelange Qualen.
So schaut das dann aus:
Abgeschossene Gliedmaße und zerschossene Ober- u. Unterkiefer
Tiere flüchten über die stark befahrene Straßen, überall erdröhnen Schüsse. Haustiere werden mit Wildtieren “verwechselt” und auch auf Menschen wird geschossen…
Jedes Jahr bis zu 40 Tote!
Weder der Jagdverband noch staatliche Behörden noch das statistische Bundesamt führen Statistiken über Tote und Verletzte durch Jagd und Jägerwaffen. Jäger zählen nur die „Strecke“ der getöteten Tiere, nicht aber die menschlichen Opfer ihres blutigen Hobbys.
Treibjagd – Was kann jeder unternehmen?
Das sicher Wichtigste ist die Aufklärung der Öffentlichkeit: Sehr wirkungsvoll sind entsprechende Presseberichte, denn die meisten Menschen haben noch immer wenig Vorstellung, was eine Treibjagd für die Wildtiere (und evtl. auch für Menschen und Haustiere, die in eine Treibjagd geraten) bedeutet. Wenden Sie sich an die örtliche Presse, vielleicht greift ein Redakteur das Thema auf. Und wenn nicht, weisen Sie durch einen Leserbrief auf das blutige Treiben hin.
Auch sonst gilt: Nehmen Sie Jagd-Berichte in der Presse zum Anlass, durch Leserbriefe über das blutige Hobby der Waidmänner und den ökologischen Unsinn der Jagd hinzuweisen.
Wenn die Treibjagd statt findet: Machen Sie Fotos vor Ort; das verunsichert die Jäger und lässt sie vorsichtiger werden. Vielleicht gelingt es Ihnen eine Straftat zu dokumentieren und an die Öffentlichkeit zu bringen!
Wenn Sie bei der Treibjagd offensichtliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentieren können (z.B. angeschossene, leidende Tiere), können Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Auch an das Vetarinäramt und die Jagdbehörde könnten Sie sich wenden. Anzeige sollten Sie auch erstatten, wenn Menschen (Anwohner, Spaziergänger) durch die Treibjagd gefährdet wurden.
Sprechen Sie mit ihren Freunden und Bekannten über das Thema Jagd. Vielen Menschen ist noch nicht bekannt, was die Jagd für Tiere und Natur wirklich bedeutet.
Fütterung und Kirren
Fütterungen sind grundsätzlich verboten. Lediglich das sogenannte “Kirren”, also das anlocken von Wild zum Erlegen, ist an genehmigten Kirrplätzen mit maximal 1 Liter ausgebrachtem Mais erlaubt. Das Kirrmaterial muss so ausgebracht sein, dass dieses nur für Schwarzwild zugänglich ist, also z.B. abgedeckt mit einem Stein in einer Erdmulde. Sollten Sie offen ausgelegtes Futter in größeren Mengen als diesen besagten Liter finden, handelt es sich um unerlaubte Fütterungen.
Zeigen Sie diese bei der unteren Jagdbehörde an. Luderauslagen, also die Ausbringung von Kadaverteilen zur Anlockung von Füchsen, muss grundsätzlich in sogenannten Luderrohren geschehen, die für anderes Wild nicht zugänglich sind. Offene Luderauslagen fördern die Ausbreitung von Seuchen wie z.B. die Schweinepest und sollten daher beim zuständigen Veterinäramt umgehend angezeigt werden.
Sonstiges
Halten Sie im Wald immer die Augen offen und achten Sie speziell auf folgende Sachverhalte, die Sie am besten durch beweiskräftige Fotos und Ortsangaben dokumentieren sollten.Ein Jäger, der sich nicht unmittelbar auf der Jagd befindet, muss das Gewehr immer abgeknickt tragen. Es ist nicht statthaft, mit gespannter Waffe sich außerhalb der Jagd zu bewegen. Finden Sie Fallen, sollten Sie grundsätzlich die untere Jagdbehörde Ihres Kreises einschalten, da für die Aufstellung von Fallen eine besondere Genehmigung vorliegen muss. Offene Schlagfallen sind grundsätzlich verboten. Solche Fallen sind allenfalls in sogenannten “Fallenbunkern” erlaubt, durch die eine Gefährdung von Spaziergängern ausgeschlossen werden kann.
Finden Sie alte und zusammengebrochene Hochsitze oder Müllablagerungen an Hochsitzen, sollten Sie die Naturschutzbehörde verständigen. Der Revierinhaber ist zur kurzfristigen Beseitigung verpflichtet.
Wildbret
Jäger, die Wildbret zum Verkauf anbieten, können dies nur im Rahmen eines Gewerbes tun. Wie jedes Gewerbe unterliegt auch dieses der Steuerpflicht. Weit verbreitet ist jedoch ein Verkauf “unter der Hand”. Dies ist ein Sachverhalt, der im Rahmen der allgemeinen Steuergerechtigkeit für die Finanzämter von Interesse ist. Im Internet finden sich Angebote in Form von Internetshops von oder für Jäger, die wie jedes andere Internetangebot den Wettbewerbsgesetzen und den Gesetzen für Internethandel unterliegen. Die Gesetzgebung schreibt ein korrektes, vollständiges Impressum und die korrekte Auszeichnung von Preisen und Mengen vor. Unter www.wettbewerbszentrale.de können zum einen die entsprechenden Verordnungen und Gesetze eingesehen werden und auch Anzeigen vorgenommen werden.
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss
Die fadenscheinige Rechtfertigung der Jagd besteht normalerweise darin, dass Wildschweine in die Städte und Dörfer vordringen würden, Gärten zerstören und die Bevölkerung gefährden. Diese Argumentation wird oftmals für die intensivierte Jagd herangezogen. Doch gerade bei Ansiedlungen am Waldrand sind häufig die Bewohner mit Schuld an den “Übergriffen” der Wildschweine: Komposthäufen locken die Waldbewohner eben so an wie der gar nicht oder schlecht umzäunte Gemüsegarten.
Die Jäger sind auch durch intensive Fütterung mit Mais oder dem Abschuß der Leitbache an Überpopulationen mitschuldig.
Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, die Tiere von unerwünschten Plätzen fernzuhalten. Neben chemischen “Vergrämungsmitteln” (z.B. Hukinol, Verkauf in Jagdgeschäften!) gibt es sanfte Methoden mit Menschenhaar (z.B. beim Frisörgang mit nach Hause nehmen und an den geeigneten Plätzen verteilen) oder das Ausbringen von menschlichem Urin.
DIES SOLLTE MAN ABER NUR AUF DEM EIGENEN GRUNDSTÜCK ANWENDEN, IN DER FREIEN NATUR WÄRE ES EINE STRAFTAT UND KÖNNTE ZU EINER ANZEIGE FÜHREN!
DER HEUTIGE WOHLSTANDSJÄGER SIEHT DIE NATUR ALS SCHIESSBUDE, WORIN ER SEINE PRIVATEN TÖTUNGSINTERESSEN AUSLEBT!
Bitte helfen Sie mit, den alltäglichen Jagdterror zu verringern. Viele Einzelaktivitäten, wie oben aufgeführt, müssen dazu beitragen. Denn Jäger verstoßen sehr oft stillschweigend und unbemerkt gegen geltendes Recht. Sie können mit dazu beitragen, dass Jäger bei der Jagdausübung sich genauso an Recht und Ordnung halten müssen, wie jeder andere Bürger in jedem anderen Lebensbereich. Nur so können wir das Leben der herrlichen Wildtiere vor der Freizeit und Vergnügungsjagd schützen.
Quellen: Initiative zur Abschaffung der Jagd