Jäger und das Alkoholproblem

Jäger und das Alkoholproblem

Dezember 4, 2019 Aus Von mfsimba

Eine alte Weisheit sagt: “Der Jäger ward noch nicht gefunden, dem Tabak, Wein und Weib nicht munden.” Alkohol- und Beziehungsprobleme sowie Gewaltfantasien sind ein altbekanntes Problem innerhalb der Jägerschaft. Dies ist kein Geheimnis.

In der Vergangenheit wurde der Alkoholkonsum der Jäger immer öfter vom Jagdverband thematisiert. Dieser hat seine Waidmänner vor der Jagd dazu aufgerufen, “beim Alkoholgenuss zurückhaltend zu sein”. Der Grund: Die Zahl der Fehlschüsse, die eine Nachsuche erforderlich machen, häufen sich.

Insbesondere ältere Semester unter den im Wald herumstreunenden Hobby-Jäger brauchen hochprozentiges Zielwasser aus dem Flachmann, um einen ruhigen Finger (Nervositätsgrund, Tremor usw.) am Abzug zu haben. Deutschlandweit monieren viele Hobby-Jäger selber, dass auf der Jagd viel zu viel getrunken wird.

Die wenigsten Jäger unterziehen sich regelmässigen und intensiven Trainings im Schiessstand. …Von woher sollten diese Spritköpfe und Waldtyrannen die sichere Schussabgabe und sonst alles plötzlich können…

In den Jahren 2011-2015 wurden insgesamt 1’526 Verletzte bei Jagdunfällen durch die Unfallversicherungen registriert. Dazu mindestens ein gutes Dutzend Todesfälle und dies nur innerhalb der Jägerschaft!

Immer wieder machen Ermittlungsbehörden die Erfahrung, dass nach einem Jagdunfall, Verstösse gegen Gesetze usw. die Jäger zusammenhalten. “Omerta”, wie es bei der Mafia heisst und die “schwarzen Schafe” in den Reihen der Jägerschaft nur schwer zu fassen sind. Polizisten sind oftmals auch Jäger.

Die Folge von Alkoholkonsum bei der Jagd ist, dass betrunkene oder verkaterte Jäger mit geminderter Reaktionsgeschwindigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit bei ihrem Hobby die Tiere nicht sauber treffen und diese dadurch unnötig leiden müssen. Die Wildtiere flüchten und verenden qualvoll. Zudem besteht auch eine Verletzungs- und Verwechslungsgefahr für Dritte.

In den Tagen der Vorbereitungen zum saisonalen Jagdbeginn im Herbst kann man beobachten, wie kistenweise die Volksdroge Nr. 1 gekauft und in die Jagdhütten getragen wird. Gleiches kann man auch ganzjährig in einschlägigen Kneipen beobachten, wo die Jäger im Suff dahindämmern, und anschliessend nicht selten betrunken mit dem Auto unterwegs sind. Viele Jäger haben ein schleichendes Alkoholproblem. Besoffene Jäger schaffen es auch immer wieder in die Medien. Wanderer und Spaziergänger treffen nicht selten auf sturzbetrunkene Jäger mit ekelerregender Alkoholfahne.

Jäger trinken nicht selten schon vor der Treibjagd bzw. Gesellschaftsjagden. Oder während den Pausen wird zwischen den Treibern Alkohol gereicht. Bei der Ansitzjagd ist der Flachmann mit Alkohol bei vielen Jäger ein guter Begleiter. Tee mit Rum oder Rum mit Tee, Weisswein, Bier usw. sorgen auch für Exzesse während der Jagd. Manche haben sogar schon kiffende Jäger auf der Jagd beobachtet. Saufen gehört, wie die Tierquälerei auch, zur Jagd. Das sind Traditionen, die man nicht wegdiskutieren kann.

Spätestens nach der Jagd während dem sogenannten “Schüsseltreiben” fliesst der Alkohol noch hemmungsloser. Warum eigentlich? Aus welchem vernünftigen Anlass? Würden Soldaten sich so daneben benehmen, wie die Jäger auf der Jagd, würden sie unehrenhaft aus dem Militärdienst direkt in die Psychiatrie entlassen. Bei der Polizei ebenso.

Alkoholkonsum hat auch einen bedeutenden Einfluss auf die Kriminalität. Es werden vorwiegend Gewaltverbrechen unter Alkoholeinfluss begangen, was bei der Jagd wie die Faust aufs Auge passt. Alkohol wirkt enthemmend und fördert die Risikobereitschaft der Jäger.

Die Grenze, ab der ein Jäger für den Umgang mit Waffen unter Alkoholeinfluss als waffenrechtlich unzuverlässig gilt, sollte aus meiner Sicht zwingend bei 0,0 Promille Blutalkohol gezogen werden, wie das beim Militär- oder Polizeidienst auch der Fall ist. Wer auf die Jagd geht, der geht zum Töten. Niemand darf im alkoholisierten Zustand mit einer Waffe hantieren oder gar schiessen. Wer alkoholabhängig ist, dem muss der Jagd- und Waffenschein umgehend entzogen werden. Nach Jagdunfällen sind obligatorische Alkoholtest einzuführen. Zusätzlich braucht es medizinisch-psychologische Gutachten für Jäger sowie auch eine Altersbegrenzung nach oben. Die grösste Altersklasse bei den Jäger sind wohl die 65+, jene mit Alters-, Seh-, Konzentrations- und Reaktionsschwächen sowie Ausbildungs- und Trainingsdefiziten.

Konsequenzen des Alkoholkonsums


Das Wort “Alkohol” stammt aus dem arabischen “al-kuhl”, was “Körperessenden Geist” bedeutet. Ein Ghul ist ein Wesen, dass in verschiedenen mythologischen und literarischen Formen vorkommt.

Aus diesem Grund werden auch viele Alkoholika “Spirituose usw.” genannt, weil man von einer anderen Entität besessen werden kann.

Ghul-ähnliche Entitäten halten sich dort auf, wo Menschen z. B. regelmässig Alkohol trinken (Bars usw.). Wenn man sehr betrunken ist, kann es sein, dass die reine Seele den Körper verlässt, aufgrund der für sie zu grossen Unannehmlichkeiten im berauschten Körper. Sobald die Seele an einem dünnen Faden den Körper verlässt, treten andere nicht-wohlwollende Entitäten mit niedriger Frequenz in ihre leere Schale ein und können sich dort sogar verriegeln. Sobald die Entitäten den Körper ergriffen hat, benutzen sie den Körper, um alle Arten von dunklen Taten, wie Gewalt, sexuelle Ausschweifungen, zerstörerische Verhaltensweisen, Vergewaltigungen und mehr zu erleben.

Aus diesem Grund sind auch Jagdhunde nicht gerne in der Nähe von alkoholisierten Jägern. Sie sehen und spüren die negativen Schwingungen der Berauschten. Hunde können deswegen ängstlich und manchmal auch aggressiv reagieren.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2014 (Az. 6 C 30.13) zum Umgang mit Waffen unter Alkoholeinfluss hat schon allein auf Grund der veröffentlichten Pressemitteilung hohe Wellen geschlagen. Nun liegt auch die vollständige Urteilsbegründung vor, die verlässliche Rückschlüsse zulässt.

Hervorzuheben sind im Urteil zwei Aspekte: Zum einen führt nicht jeglicher Alkoholkonsum zur Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers, sondern nur eine Menge die „typischerweise verhaltensbeeinflussend wirkt“. Das ist nach Studien zu Alkohol im Straßenverkehr bei nur sehr geringen Mengen nicht der Fall. Eine 0,0-Promille-Grenze könne das Bundesverwaltungsgericht daher nicht einführen und habe es auch nicht getan.

Zum anderen ist Alkoholeinfluss nicht bei jeder Form des Umgangs mit Waffen unzulässig, sondern nur bei dem Gebrauch der Waffe, insbesondere beim Schießen. Der Umgang mit Waffen nach der Jagd, etwa die vorübergehende Aufbewahrung während des Schüsseltreibens oder der Transport nach der Jagd würden von dem Urteil nicht erfasst. Da auch der Transport der Waffe sorgfältig erfolgen muss, ist auch dabei Zurückhaltung erforderlich.

BEIM UMGANG MIT WAFFEN, SOLLTEN IN MEINEN AUGEN GENERELL 0,0 PROMILLE GELTEN!


Fotos: pixabay, bruno haberzettl (alkoholproblem)