Überwachung in den Wäldern

Überwachung in den Wäldern

Februar 23, 2020 Aus Von mfsimba

Wo darf man eine Wildkamera anbringen?

So sieht die Rechtslage in Deutschland aus!

Darf man eine Wildkamera einfach so unbegrenzt einfach überall aufhängen und nutzen? Nein! Eine Wildkamera ist in der Lage, Bild,- und Videomaterial selbstständig aufzuzeichnen, was natürlich nicht Jeder einfach so gutheißen möchte.

An der falschen (oder richtigen) Stelle kann eine Wildkamera ein gewaltiger Einschnitt in die Privatsphäre von bekannten oder fremden Personen sein.

Wie ist die Rechtslage zur Anbringung einer Wildkamera in Deutschland?

Die meisten Bundesländer erlauben die Aufhängung einer Wildkamera im Wald nicht mehr einfach so. Denn der Wald wird vor dem Recht als öffentlicher Raum gesehen, wo sich Personen jederzeit aufhalten können.

Wenn z.B. Wanderer versehentlich in die Fotofalle tappen, werden damit ihre persönlichen Rechte verletzt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Fotos später veröffentlicht werden, oder nicht.

Hier ist also das Persönlichkeitsrecht von privaten Personen deutlich vor dem Recht, sein eigenes Revier bzw. den Waldbereich zu beobachten, gestellt. Wird die Wildkamera z.B. genutzt, um eine Futterstelle zu beobachten, welche so gelegen ist, dass der öffentliche Verkehr sie eigentlich nicht erreichen sollte, dann kann der Einsatz einer Wildkamera von höherem Interesse sein – um den Wildbestand zu überwachen, zum Beispiel.

Eine Ausnahmeregelung für das Saarland

Im Jahr 2016 jedoch hat das Saarländer Verwaltungsgericht beschlossen, dass eben solche Futterstellen auch nicht mehr ohne Weiteres überwacht werden dürfen. Im Saarland müssen ALLE Wildkameras beim Datenschutzzentrum angemeldet werden.

Das gilt zwar erstmal nur für das Saarland, aber die Entscheidung könnte weitere Folgen haben, wenn nämlich andere Verwaltungsgerichte nachziehen. Allerdings ist es aber nun so, dass eine solche Futterstelle kein öffentlicher Bereich ist, was einige Datenschützer aber anders sehen.

Wichtig! Wenn Sie im Saarland wohnen, müssen Sie eine Wildkamera beim Datenschutzzentrum anmelden. Das gilt nicht für die anderen Bundesländer.

Wildkamera anbringen zur Überwachung

An einer Tatsache gibt es keinen Weg herum: Die Nutzung einer Wildkamera im öffentlich zugänglichen Bereich ist nicht gestattet! Das gilt auch für den Arbeitsplatz, auch wenn es sich hierbei um privaten Bereich handelt. Sollte ein Arbeitgeber die Arbeitnehmer heimlich überwachen, ist das ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre von Privatpersonen.

In speziellen Fällen führt dies aber nicht einmal zu Problemen, denn wenn z.B. Aufnahmen einer solchen Kamera als Beweis für eine schwere Straftat genutzt werden können, gibt es immer wieder Ausnahmeregelungen. Hierfür muss der Verdacht einer schweren Straftat aber erhärtet sein und die Aufnahmen müssen zur Aufklärung beitragen. Wie Sie sehen, lauern hinter jeder Ecke Ausnahmeregelungen. Dennoch, wer als Arbeitgeber im Büro oder in der Werkstatt eine Wildkamera anbringen möchte, der sollte das vorher definitiv mit einem Anwalt abklären.

Die Nutzung von Beweisen

Eine weitere Ausnahmeregelung erwartet uns bei der allgemeinen Bewertung von Beweisen. Denn wenn Sie z.B. mit einer Wildkamera, die auf einen Parkplatz gerichtet ist, fotografieren, wie Vandalismus begangen wird, wird es knifflig. Denn der Parkplatz ist ja ein öffentlicher Bereich. Ein Gericht muss nun abwägen, ob die Aufnahmen als Beweismittel zulässig sind, oder nicht. Da die Aufnahmen Beweise von privaten Personen (in diesem Fall, Sie) sind, und nicht von der Strafverfolgung stammen.

Wildkamera anbringen auf eigenem Grundstück

Und wie verhält es sich mit der Nutzung auf dem eigenen Grundstück? Da ist es wesentlich einfacher. Denn sollten Sie die Wildkamera in einem privaten Bereich nutzen, d.h. dass der Bereich nicht öffentlich ist und nicht von einer großen Anzahl an Personen regelmäßig betreten wird, ist der Einsatz einer Wildkamera gestattet.

Bitte seien Sie sich aber im Klaren darüber, dass Sie selbst auf dem eigenen Grund und Boden nicht einfach Jedermann ohne Zustimmung filmen dürfen, da diese Personen im Schlimmstfall auf ihr Persönlichkeitsrecht bestehen. Sollten Sie eine Wildkamera nutzen möchten, um ihr Grundstück zu überwachen, so löschen Sie doch bitte regelmäßig die Aufnahmen von Gästen und Freunden, die versehentlich in die Fotofalle getappt sind.

Zusammenfassung

Aber dürfen Sie nun für Ihren Zweck eine Wildkamera anbringen? Nun, es gibt im Prinzip kein Gesetz, welches den Einsatz einer Wildkamera verbietet oder gestattet. Die Grundlage hierfür wird deshalb aus anderen Gesetzen abgeleitet.

Aber keine Angst, denn eigentlich ist das überhaupt gar nicht so kompliziert, wie es klingt. Fragen Sie sich also mit dem Wissen dieser Informationsseite im Hinterkopf nochmal, ob der Einsatz einer Wildkamera sinnvoll wäre, oder ob Sie es doch besser sein lassen.


Quelle: wildkamera-welt.de
Fotos: M.Fuchs, pixabay.de