Welpenschutz – gibt es den für Füchse?

Welpenschutz – gibt es den für Füchse?

Oktober 13, 2020 Aus Von mfsimba
Der Gesetzgeber hat den Beginn der Jagdzeit auf Rotfüchse in den meisten Bundesländern auf den 15. Juni festgelegt. Formal dürfen ab diesem Zeitpunkt Altfüchse geschossen werden.

Denn parallel dazu ist auch der Schutz von Elterntieren vorgeschrieben. In Paragraf 22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes heißt es dazu: „In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden.”

In der hessischen Jagdverordnung (HJagdVO) ist eine Schonzeit für den Fuchs vom 1. März bis zum 14. August festgelegt. Diese Schonzeit soll angeblich dem Tierschutz dienen und den Tieren eine ungestörte Aufzucht der Jungen ermöglichen.

Als das Bundesjagdgesetz 1952 erstmals veröffentlicht wurde, hat man die Schonung von Elterntieren lediglich über den Zeitraum definiert, in welchem damals Fuchswelpen zur Welt kamen. Viele Jäger handeln noch heute danach und berücksichtigen nicht, dass Fuchswelpen hierzulande aktuell nachweislich nicht erst im März, sondern bereits im Januar und Februar das Licht der Welt erblicken. Erkenntnisse aus der Fuchsforschung über die Familienstruktur von Füchsen werden sowohl von der Jägerschaft als auch von der Politik weitgehend ignoriert.

Dabei wird es im Sinne des damaligen Gesetzgebers gewesen sein, einen umfassenden Schutz der für die Aufzucht von Jungtieren notwendigen Elterntiere zu schaffen. Auch sollte ein Jagdverband, der auf dem Papier die Waidgerechtigkeit hochhält, mal in sich gehen. Vielleicht erinnert man sich dort an das eigene Grundsatzpapier, welches im Rahmen der Waidgerechtigkeit eine Selbstbeschränkung des Jägers fordert und konstatiert, dass keineswegs alles erlaubt sei, was nicht ausdrücklich verboten ist.

Aber hält man sich daran?

Baujagd – eine der grausamsten Jagdarten

Bei der Baujagd hat ein sogenannter Erd- oder Bauhund die Aufgabe, den Fuchs aus seinem Bau zu treiben. Der Fuchs ist chancenlos: Flieht er, wird er von den draußen wartenden Jägern er- oder angeschossen. Bleibt er im Bau, muss er sich dem Hund stellen. Oft kommt es dabei zu Beißereien, bei denen Hund und Fuchs sowie ggf. bereits vorhandene Welpen schwer verletzt oder getötet werden. Geben weder Hund noch Fuchs nach, graben die Jäger den Bau auf. Schließlich wird der Fuchs erschossen, erschlagen oder von Jagdhunden zerfetzt. Die Baujagd ist damit zweifellos eine der grausamsten Jagdarten.

Gemäß §3 des deutschen Tierschutzgesetzes ist es verboten, Hunde auf andere Tiere zu hetzen oder an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen. Dennoch wird genau das im Rahmen der Fuchsjagd legalisiert und tausendfach praktiziert.

Da es für die Fuchsjagd keinen vernünftigen Grund gibt, kann es auch für das bei Baujagd und Bauhundeausbildung verursachte Leid absolut keine Rechtfertigung geben.

STOPPT DAS GRAUSAME ABSCHLACHTEN DER FÜCHSE. NUR DAMIT DIE JÄGER IHREN SPASS BEKOMMEN, MÜSSEN HUNDERTTAUSENDE ALT.- UND JUNGFÜCHSE JEDES JAHR IHR LEBEN LASSEN!


Fotos: Mirko Fuchs