NIE WIEDER!

NIE WIEDER!

Februar 16, 2024 Aus Von mfsimba

Das zur Zeit viel bemühte „NIE WIEDER!” geschieht genau jetzt. Real, zügig, live und in Farbe – und keiner hat es geglaubt. Vor ein paar Tagen kündigte die Bundesministerin des Inneren auf einer Pressekonferenz in Berlin gemeinsam mit Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang und BKA-Chef Holger Münch an, Menschen strafrechtlich und geheimdienstlich zu verfolgen, „die den Staat verhöhnen”. Jene „müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen”, sagte sie. In einem bereits ausgearbeiteten Maßnahmenkatalog spricht sich Faeser auch für eine Änderung des Grundgesetzes aus, um den Staat vor der „Einflussnahme von Demokratiefeinden” zu schützen und abzusichern. Dem zustimmend möchte Familienministerin Lisa Paus nun auch per neuem Gesetz gegen bisher von der Meinungsfreiheit gedeckte, also nicht strafbare Aussagen vorgehen.

Hier noch einmal zur Erinnerung der Artikel 5 unseres (offenbar sehr bald ausgehebelten) Grundgesetzes – nur für den Fall, dass es bei den oben genannten Damen und Herren oder auch bei den von ihnen verachteten Untertanen in Vergessenheit geriet:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”

Unbedingt zu erwähnen ist dabei: Jene Meinungsfreiheit endet ausdrücklich erst bei Gefährdung des Jugendschutzes und dort, wo andere Individuen beleidigt werden („Recht der persönlichen Ehre”). Kritik an der Regierung dagegen ist explizit erlaubt, selbst wenn sie im juristischen Sinn beleidigend ist – denn das Grundgesetz soll die Bürger vor der Regierung schützen, nicht die Regierung vor dem Bürger.

Wie sehr man sich allem Anschein nach inzwischen lieber an der Gesetzgebung von 1933 als an unserem Grundgesetz orientiert, wird im Folgenden erschreckend deutlich:
Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 (offiziell: Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich’) übertrug der Deutsche Reichstag die gesetzgebende Gewalt de facto vollständig auf die neue Reichsregierung unter Hitler und hob damit die für eine demokratische Staatsordnung konstituierende Gewaltenteilung auf.

“Dieses Ermächtigungsgesetz bildete de facto die Grundlage für die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.” (Quelle:Wikipedia)

Die neue nationalsozialistische Regierung konnte nach Inkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes also umgehend neue Verordnungen und Gesetze verabschieden.

Diese beschlossene Gesetze konnten von der Verfassung abweichen. Die Regelung war inhaltlich nicht beschränkt. Weder ein Reichstagsausschuss noch der Reichsrat konnten Kontrolle ausüben oder nachträglich eine Aufhebung fordern. Eine uneingeschränkte Staatsherrschaft war ab nun möglich.

NS-Tageszeitung “Völkischer Beobachter” zum Ermächtigungsgesetz, 23. März 1933

Es gibt Zeitgenossen, bei denen der sprichwörtliche Groschen möglicherweise noch immer nicht fällt. Meine Empfehlung an diese Klientel: Ohrstöpsel herausziehen, rosa Brille ablegen, Maske absetzen, Regenbogenfähnchen weglegen. Im besten Fall noch den Schafspelz ausziehen und das Licht anknipsen, im Oberstübchen. Neunzig Jahre nach jenem „Ermächtigungsgesetz” kommt nun ein neues Gesetz als „Kampf gegen das Böse”. Der Kampf gegen das Böse von heute ist der Kampf gegen ein vermeintliches „Rechts” – und er beginnt ab jetzt, und anscheinend vertraut und in alter Tradition, wieder mit faschistischen Mitteln und Methoden geführt zu werden. 

Tatsache ist: Alle Warnungen sind lautlos und ungehört verhallt. Sie sind zerschellt – an Ohrstöpseln, rosa Brillen und Schafspelzen. Die Sprache der Diktatur und ihrer Vollstrecker ist zurück. Werden Ihre Taten bald folgen?
In den Medien läuft bereits 24/7  Dauerpropaganda. Eine Maschinerie aus Verleumdung, Zensur, Einschüchterung, Überwachung und Drohung arbeitet bereits auf Hochtouren, wohin man auch schaut.

Wir haben gerade Mitte Februar. Die anstehenden Europaparlamentswahlen sind erst im Juni; die Landtagswahlen in drei Bundesländern im September. Was uns allen als Volk hier an diktatorisch-infamen Schmutzkampagnen durch diese linke Regierung, die alle demokratischen Grundsätze über Bord geworfen zu haben scheint, noch bevorsteht, können wir uns gegenwärtig noch nicht einmal in Ansätzen vorstellen. Wir dachten: „Das werden die niemals tun.

“HABEN WIR UNS GETÄUSCHT …WERDEN SIE ES DOCH WIEDER TUN???


Fotos: Pixabay.com