Faustrecht gegen Natur

Faustrecht gegen Natur

Februar 18, 2020 Aus Von mfsimba

Die Anwendung des Faustrechts gegen die Natur

Wie juristische Bewertungen ein grenzenloses Streben nach Gewalt fördern!

 – Symbolbild –

In der Natur gibt es nicht die eine Überlebensstrategie. Die Liste an facettenreichen Pionierleistungen ist unendlich lang. Um komplizierten Lebenswirklichkeiten und Anpassungsanforderungen gerecht zu werden, sind Individuen immerfort genötigt, sich jeder Standardisierung zu entziehen. Denn Gleichschritt bedeutet sicheren Rückschritt.
Die Art und Weise wie Lebensformen überstehen ist keine Frage die sich an juristischen Finessen oder politischen Geschäftsmodellen orientiert, es gibt kein Geheimnis, nur das Gegenteil davon.

Ein Bedrohungsmultiplikator für alle Lebensformen ist aber das Zusammenwirken von politischem Niedergang mit juristischer Überhöhung.
Durch die daraus folgende Ignoranz entsteht allzu oft das Fundament für unbeschreibliche Gräuel.

Das Jagdausübungsrecht ist offenbar ein derart elementares Grundrecht, dass sich der hessische Staatsgerichtshof damit zu befassen hatte.
Auf Antrag einer Partei, deren Qualifikation augenscheinlich darin besteht, dass sie Hobbyjägern ein größtmögliches Portfolio an Tötungsvariationen zu bieten bereit ist, urteilte das hohe Haus am 12.02.2020, dass bestehende Schonzeiten für Blesshühner, Füchse, Marderhunde, Steinmarder und Waschbären nicht dem garantierten Eigentumsrecht des Jagdausübenden genügen.

Das bedeutet für diese Wildtiere, die allesamt nicht verzehrt werden, dass sie Eigentum dessen sind, der sie spasseshalber töten möchte, und dass die ursprünglichen Schonzeiten für diese Tierarten nicht mehr gelten, weil das Eigentumsrecht des am-Töten-sich-erfreuenden Jägers dadurch eingeschränkt ist.

Die Welt wird nicht bedroht von denen die böse sind, sondern von denen die diese fördern und gewähren lassen.

Umweltministerin Priska Hinz kündigte bereits Änderungen an den Schonzeiten von Fuchs, Marderhund und Steinmarder an. Was für junge Waschbären bereits traurige Realität ist, steht nun vermutlich auch Fuchswelpen bevor: Das ebenso sinnlose wie grausame Töten von Jungfüchsen am elterlichen Bau wird in Hessen künftig wohl wieder an der Tagesordnung sein.

AM ENDE HAT DIE NATUR DAS LETZTE WORT!


KNELL zum Urteil des Staatsgerichtshofs

https://staatsgerichtshof.hessen.de/pressemitteilungen/urteil-des-staatsgerichtshofes-zu-dem-normenkontrollantrag-der-fraktion-der-fdp


Fotomontage: J. Heimann