Simmersbach…

Simmersbach…

…oder auch Sömmaschbuch, wie man hier auf platt sagt, liegt im Nordosten des Lahn-Dill-Kreises und gehört zur Großgemeinde Eschenburg, direkt an der Grenze zum Landkreis Marburg-Biedenkopf. Umgeben ist der Ort von Ausläufern des Rothaargebirges im Nordwesten und dem Gladenbacher Bergland im Osten. Es liegt im Tal des Simmersbachs, einem Zufluss der Dietzhölze. Die angrenzenden Orte sind, von Norden im Uhrzeigersinn beginnend: Roth (Gemeinde Eschenburg), Oberhörlen (Gemeinde Steffenberg), Lixfeld (Gemeinde Angelburg), Hirzenhain, Eiershausen und Eibelshausen (alle Gemeinde Eschenburg).

Nordwestlich des Ortes erhebt sich der Staffelböll (536 m ü.NN), südöstlich der Hornberg (570 m ü.NN) und der Mattenberg (577 m ü.NN). Nordöstlich befindet sich der Galgenberg (541 m ü.NN).

Luftaufnahme/Simmersbach vom 03.09.2023 (2560 x 1355Pixel) – © Mirko Fuchs

Luftaufnahme/Simmersbach vom 03.06.2020 (2160 x 1440Pixel) – © Mirko Fuchs

Luftaufnahme/Simmersbach vom 09.01.2021 (2160 x 1440Pixel) – © Mirko Fuchs

Luftaufnahme/Simmersbach vom 26.10.2024 (2048x 1366Pixel) – © Mirko Fuchs

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Simmersbach wurde im Jahr 1323 erstmals urkundlich erwähnt.

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde Simmersbach zusammen mit seinem Nachbarort Roth, die bis dahin zum Landkreis Biedenkopf gehörten kraft Landesgesetz dem Dillkreis zugeschlagen und mit den Gemeinden Eschenburg, Hirzenhain zur erweiterten Großgemeinde Eschenburg zusammengeschlossen. Die Inkraftsetzung erfolgte zum 1. Juli 1974 durch den Regierungspräsidenten in Darmstadt. Für alle Ortsteile wurden Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher errichtet.

Das Wappen

Die von Erwin Reh gemalte Philippsbuche war Vorlage für das Simmersbacher Wappen.
Als die Gemeinde 1957  auch ein eigenes Wappen haben wollte, kam man auf das Motiv der Philippsbuche.
Kreisoberinspektor Karl Huth stimmte den Vorstellungen der Simmersbacher zu, daß für die Gemeinde die charakteristische Gestalt der Philippsbuche die gegebene Wappenvorlage sein würde. Es war das Verdienst von Bürgermeister Erwin Reh, daß ein Bild vorhanden war, das den Zustand des Baumes kurz nach dem ersten Weltkrieg zeigt. Die schweren Schäden, die den historischen Baum später trafen, waren damals noch nicht eingetreten.
Vier Hauptäste ragten aus dem mächtigen Stamm heraus und wurden gerne als Symbol für die vier Söhne Philipps des Großmütigen angesehen, zu dessen Erinnerung und Gedenken der Baum gepflanzt wurde. Bürgermeister Reh stellte das von ihm geschaffene Bild zur Verfügung. Ein Foto davon erhielt der Heraldiker Heinz Ritt aus Gießen, der dann im Auftrag des Hessischen Staatsarchivs das Wappen für die Simmersbacher zeichnete. Der in Marburg geborene hessische Landgraf Philipp der Großmütige (1509 – 1567), der 1526 die Reformation einführte, hatte in Marburg die erste protestantische Universität gegründet.
Er wurde 1547 bis 1552 von Kaiser Karl V. in den Niederlanden gefangen gehalten. Zur Erinnerung seiner Rückkehr in seine hessische Heimat, als er erstmals nach seiner Gefangenschaft hessischen Boden wieder betrat, wurde ihm zu Ehren am 10. September 1552 die Buche gepflanzt.

Die Katharinenkirche

In der Ortsmitte von Simmersbach erhebt sich die schlichte evangelische Katharinenkirche inmitten zahlreicher alter Fachwerkhäuser. Die alten Häuser tragen zum Teil Balkenschmuck und Kratzputz, auch einige der traditionellen zweigeteilten Haustüren sind hier noch zu finden. Zum Teil tragen die Türen stilisierte Blumenmuster.

Die unter Denkmalschutz stehende Katharinenkirche Simmersbach wurde in zwei Abschnitten im 13. und 14 Jahrhundert errichtet. Der Kernbau des Turms ist hochmittelalterlich und wurde später durch das Kirchenschiff erweitert. Beide Bauteile sind als Massivbauten in Bruchsteinmauerwerk errichtet und verputzt. In dem landwirtschaftlich orientierten Dorf versuchte man sich Ende des 18. Jahrhunderts die wenigen vorhandenen Bodenschätze nutzbar zu machen und so wurde unterhalb des Hornbergs eine Schiefergrube mit dem Namen Grube Wolfsschlucht eröffnet.

Mit dem Aufblühen der Industrie ab Ende des 19. Jahrhunderts wandten sich die Simmersbacher mehr und mehr von der für sie inzwischen unrentablen Landwirtschaft ab und fanden Arbeit in den Hütten und Fabriken des nahen Dietzhölz- oder Dilltals. So wurde aus dem einstigen Bauerndorf eine Wohngemeinde.

Die Philippsbuche

Im Jahr 1552 kehrte Landgraf Philipp von Hessen aus fünfjähriger Gefangenschaft zurück in seine Heimat und betrat am 10. September am Staffelböll erstmals wieder hessischen Boden. Wenige Jahre später pflanzten die Simmersbacher zum Gedenken daran an dieser Stelle eine Buche, die so genannte Philippsbuche. 1910 wurde unter dem Baum ein Denkmal errichtet.

1963 musste die mittlerweile 400-jährige Buche gefällt werden, da sie abgestorben war. Aus einem Ableger von ihr wurde aber ein neuer Baum gepflanzt. Die Philippsbuche wurde zwischenzeitlich zum Naturdenkmal erklärt und ist bis heute ein beliebtes Wanderziel.

Die Schutzhütte

Die Hütte steht direkt am Europäischen Wanderweg Nr. 1 und wurde 1976 in Eigenleistung des Verschönerungsverein errichtet. Der Europäische Fernwanderweg E1 ist Teil des europäischen Wanderwegnetzes und verläuft vom Nordkap derzeit bis Salerno im Süden Italiens. Seine Gesamtlänge beträgt rund 7.000 km

Die Grube Wolfsschlucht

In der Simmersbacher Gemarkung von Eschenburg die Schiefergrube Wolfsschlucht deren Stollen etwa 300 Meter tief in den Berg führen. Im 18. Jahrhundert brannten viele Häuser mit Ihren Strohgedeckten Dächern nieder. Und so suchte man zunächst mit dem Scheibenstein und später dem Schiefer nach geeigneteren Baumaterialien. Schon im Jahre 1767 fand, man erste Aufzeichnungen über die benachbarte Wissenbacher Schiefergrube. So kann man wohl die Entstehung der Simmersbacher Untertagegrube in die gleiche Zeit datieren, zumal Ihre erste Erwähnungen in die Jahre 1815 (Eibelshausen) und 1816 (Frechenhausen) fallen. In den Jahren 1863 und 1880 forderte die Grube mit Joh. Emmerich (Hirzenhain) und Heinrich Keller (Eiershausen) zwei Todesopfer. Im Jahr 1884 standen 36 Personen in der Schiefergrube Wolfsschlucht unter dem damaligen Pächter Dromm aus Gießen in Lohn und Brot und förderten mit 500 Tonnen schon 100 Tonnen mehr als die Grube in Wissenbach zur gleichen Zeit. Ein Bruch der Grubenbaue unterbrach im lahre 1896 die Förderaktivitäten.

Ein weiterer Bruch begrub endgültig die Fördermöglichkeiten für Wand -und Dachschiefer, so dass nur noch Schieferplatten und Blöcke und später Schieferbruch zur Herstellung von Beton – Schwerbeton und Waschbetonsteinen gefördert werden konnten. Gegen den im Tagebau fördernden Wettbewerb war man zunehmend preislich unterlegen, so dass sich Karl Jacobi im Jahre 1973 zur Einstellung der Untertagebetriebes entschloss.

Das alte Mühlchen

Wer von Eibelshausen herkommend auf Simmersbach zuwanderte, der sah sie dort unten im Wiesengrund, an der am weitesten vorspringenden Waldecke des „Hohen Rain“ (Flurname) liegen.

Die alte kleine Mühle, im Fachwerkstil erbaut, mit ihrer roten Rückwand, die in Ermangelung des ursprünglichen Baumaterials Holz und Lehm stattdessen in Ziegelmauerwerk erneuert worden war und dadurch dem kleinen Gebäude ein etwas fremdartiges Aussehen gab.

Von weitem sah man dem „Mühlchen“, wie es im Volksmund genannt wurde, ihr Alter nicht an, war es doch im Jahre 1654, also kurz nach dem Dreißigjährigen Krieg, erbaut und hatte seitdem manchen Sturm erlebt. Der Antrieb der Mühle erfolgte über das seitlich angebrachte Mühlrad, das sicher in früheren Zeiten aus Holz gefertigt war, aber später dann irgendwann durch ein Eisenrad ersetzt wurde.

Der Badeweiher

Am Ortsausgang Richtung Streitwasser befand sich ehemals ein Schafpfuhl. Hier wurden die Schafe vor der Schur gewaschen. Bei dieser Veranstaltung stiegen die jungen Männer in alter Kleidung ins Wasser und jeweils zwei Mann wuschen zusammen ein Tier bis die Herde durch war. Die Dorfjugend und auch ältere Menschen nahmen als Zuschauer an diesem Schauspiel teil.
Oberhalb des Schafpfuhls begann der „Kuhweg“, das heißt der Weg und Gelände, auf dem der Kuhhirte mittags die Herde zur Weide führte. Unmittelbar unterhalb des Schafpfuhls bis zum Grundstück „Schneider“ befand sich ein Talstück mit seitlich aufsteigenden Böschungen von ca. 3-4 Metern Höhe.Anfangs der 30er Jahre wurde durch die Gemeinde an der unteren Grenze dieses Geländes mit dem Bau eines Erddammes begonnen, um hier einen Brandweiher anzulegen, damit für den Ort ausreichend Löschwasser zur Verfügung gehalten werden konnte. Bis zu dieser Zeit vergnügten sich die Kinder im Sommer im Schafpfuhl wobei gesagt werden muss, dass das Wasser wegen des unbefestigten Bodens durch den darin befindlichen Schlamm stark verunreinigt war.
Der neue „Brandweiher“, zunächst ca. 50 Meter lang, war zuerst auch unbefestigt, wurde aber trotzdem zu Badezwecken benutzt.

 


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April 14, 2025Als Mufflon (Ovis-gmelini-Gruppe) werden mehrere Arten des Wildschafs zusammengefasst. Im engeren Sinne bezieht sich der Begriff jedoch auf eine einzige Unterart – den Europäischen Mufflon. Dieses robuste Wildtier mit seinem charakteristischen, schneckenförmig gedrehten Gehörn. Ursprünglich stammen sie aus dem Mittelmeerraum, insbesondere aus Sardinien und Korsika, wurden aber im Laufe der Zeit auch in anderen Teilen Europas – z. B. in Deutschland, Österreich und Tschechien – eingebürgert. 🧬 Merkmale Größe: Schulterhöhe etwa 70 cm Gewicht: Männchen (Widder) 35–50 kg, Weibchen (Schafe) etwas leichter Fell: Rötlich-braun mit hellerem Bauch, im Winter dichter und dunkler Hörner: Nur die Widder tragen die markanten, spiralig eingerollten Hörner, die ein Leben lang wachsen 🌿 Lebensraum & Verhalten Mufflons bevorzugen offene, bergige Wälder mit viel Licht, Wiesen und Felsen. Sie sind tagaktiv und leben in Herden: Widder oft in kleinen Junggesellengruppen, Schafe mit Jungtieren in Mutterherden. Nahrung: Gräser, Kräuter, Blätter, Rinde – typische Pflanzenfresser Feinde: Wölfe, Luchse, manchmal auch Adler (für Lämmer) Fortpflanzung: Paarungszeit (Brunft) ist im Spätherbst. Nach ca. 5 Monaten Tragzeit wird meist ein Lamm geboren. 🔍 Interessantes Mufflons sind exzellente Kletterer – sie bewegen sich auch auf steilem, felsigem Gelände sicher. Die Hörner der Widder werden nicht abgeworfen, sondern wachsen kontinuierlich weiter. Die Jahresringe von Muffelwild-Hörnern sind tiefe Rillen, die im Winter entstehen, wenn es wenig zu fressen gibt. Jeder Jahresring entspricht einem Lebensjahr. Zwischen den Jahresringen befinden sich Schmuckwülste, die sich mit zunehmendem Alter des Widders enger aneinanderbewegen. Sie sind sehr scheu, können aber bei günstigen Bedingungen recht zutraulich werden. Die Herkunft des Mufflons ist bis heute umstritten. Manche Wissenschaftler vermuten, dass es sich um den direkten Vorfahren des Hausschafs handelt. Andere wiederum sehen im Mufflon einen verwilderten Nachkommen der ersten domestizierten Schafe. Genetische Untersuchungen stützen beide Theorien in Teilen, was eine eindeutige Zuordnung erschwert. Mufflons sind gut an felsige und trockene Lebensräume angepasst. In Regionen mit weichen, feuchten Böden können sie jedoch Probleme mit den Klauen bekommen. Die für harte Untergründe entwickelten Hufe nutzen sich dort nicht ausreichend ab, was zu Fehlstellungen und Entzündungen führen kann. Unabhängig von seiner Herkunft spielt das Mufflon eine wichtige Rolle in der europäischen Fauna. Es gilt als Symbol für Ursprünglichkeit und Anpassungsfähigkeit – ein Wildschaf mit Geschichte. Mirko Fuchs   [...]
März 31, 2025Wenn die Meinungsfreiheit zur Auslegungssache wird und längst vergangene Gesetze plötzlich wieder aktuell erscheinen. Die bevorstehende neue Regierung, die viele als den größtmöglichen politischen Fehlgriff ansehen und die Deutschland so dringend braucht wie einen Schneesturm in der Wüste, macht sich bereits bemerkbar. Sie haben Großes vor und kündigen es ebenso großspurig in ihren Verhandlungspapieren an. Sie planen sogar, das Lügen zu verbieten, denn „die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen fällt nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit.“ Ein Originaltext des § 103a StGB von 1934 lautete: § 103a. Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. (1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die geeignet ist, das Wohl des Deutschen Reiches oder eines Landes oder das Ansehen der Reichsregierung oder einer Landesregierung oder der hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbände schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft. (2) Ist durch die Tat ein schwerer Schaden für das Deutsche Reich oder ein Land entstanden, so kann auf Sicherungsverwahrung erkannt werden. (3) Wer die Tat grob fahrlässig begeht, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dieser Paragraph war Teil der repressiven Gesetzgebung des nationalsozialistischen Staates und diente der Unterdrückung kritischer Meinungsäußerungen. Er wurde nach 1945 nicht in das Strafrecht der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Diese Vorschrift zielte darauf ab, Kritik an der Regierung oder an regierungsnahen Organisationen zu unterdrücken und stand im Kontext der repressiven Gesetzgebung des NS-Staats zur Gleichschaltung und Kontrolle der öffentlichen Meinung. Ein gefährlicher Paragraph mit dem Angriff auf die Meinungsfreiheit! In einem demokratischen Rechtsstaat ist die Meinungsfreiheit eines der höchsten Güter. Sie erlaubt es Bürgern, Kritik an der Regierung zu üben, Missstände aufzudecken und kontroverse Diskussionen zu führen. Doch der hier zitierte Gesetzesvorschlag stellt eine massive Bedrohung dieser Freiheit dar und erinnert an autoritäre Regime, die Kritik mit repressiven Mitteln unterdrücken. Der erste Absatz des Gesetzesvorschlags kriminalisiert „unwahre oder grob entstellte Behauptungen“, sofern sie das „Wohl des Deutschen Reiches oder eines Landes“ oder das „Ansehen der Reichsregierung oder einer Landesregierung“ schwer schädigen können. Bereits hier tun sich erhebliche Probleme auf: Vage und unklare Begriffe: Was bedeutet „grob entstellt“? Wer entscheidet, ob eine Aussage das „Ansehen“ der Regierung „schwer schädigt“? Diese Formulierungen lassen einen weiten Interpretationsspielraum zu und können missbraucht werden, um unliebsame Kritik zu unterbinden. Schutz von Parteien und Verbänden: Besonders problematisch ist, dass nicht nur staatliche Institutionen, sondern auch „die hinter diesen Regierungen stehenden Parteien oder Verbände“ geschützt werden sollen. Damit könnte jegliche Kritik an der Regierungspartei oder deren Verbündeten unter Strafe gestellt werden. Harte Strafen für Meinungsäußerungen: Eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren für unbewiesene oder irreführende Aussagen ist drakonisch. Besonders schwer wiegt, dass öffentliche Äußerungen mit einer Mindeststrafe von drei Monaten geahndet werden sollen. Sollte ein derartiger Paragraph oder ähnlich in Kraft treten, würde dies schwerwiegende Folgen für die Meinungsfreiheit haben: Selbstzensur: Journalisten, Aktivisten und einfache Bürger würden sich aus Angst vor Strafen nicht mehr trauen, kritische Aussagen über die Regierung oder politische Parteien zu tätigen. Missbrauch durch die Regierung: Ein solches Gesetz könnte als Instrument zur Unterdrückung von Opposition und investigativem Journalismus genutzt werden. Einschränkung des öffentlichen Diskurses: Demokratie lebt von Diskussion und Meinungsvielfalt. Ein Gesetz, das strittige Aussagen kriminalisiert, würde zu einem Einheitsdenken und zur Schwächung des demokratischen Prozesses führen. Einfach mal „Deutsches Reich“ durch Bundesrepuplik und „Reichsregierung“ nur durch Landesregierung ersetzen, dann seht ihr, wie ein solches Gesetz in der heutigen Zeit lauten könnte! Ein Gesetz, das die Regierung und politische Parteien vor Kritik schützt, wäre ein direkter Angriff auf die Meinungsfreiheit und die Pressefreiheit. Eine Demokratie muss es aushalten können, dass Menschen sie infrage stellen und kritisieren. Wer dies kriminalisieren will, stellt sich gegen die Grundprinzipien eines freiheitlichen Rechtsstaates. Daher bleibt nur eine Schlussfolgerung: Ein solcher Paragraph darf niemals in Kraft treten. Mirko Fuchs [...]
März 23, 2025In einer Demokratie ist es nicht nur falsch, sondern geradezu gefährlich, eine Partei wie die AfD zu ignorieren. Die politische Landschaft lebt vom Meinungspluralismus, und es widerspricht demokratischen Grundsätzen, eine Partei, die von Millionen Menschen gewählt wird, aus dem öffentlichen Diskurs auszuschließen. Wer die AfD ignoriert, zeigt nicht nur mangelnden Respekt vor der Wählerentscheidung, sondern schwächt auch die Demokratie selbst. Die Ausgrenzung der AfD durch etablierte Parteien und Medien sorgt nicht für eine Lösung, sondern verstärkt nur die gesellschaftliche Spaltung. Statt kritischer Auseinandersetzung wird versucht, die Partei auszugrenzen, sie in eine Ecke zu stellen und ihre Wähler moralisch zu verurteilen. Doch gerade dieses Verhalten treibt immer mehr Menschen in ihre Arme. Viele Bürger haben berechtigte Sorgen und fühlen sich von den etablierten Parteien nicht mehr vertreten. Die AfD greift diese Themen auf und wird so für viele zur einzigen Alternative. Ignoranz ist keine Strategie, sondern ein Zeichen von Hilflosigkeit. Wer glaubt, dass sich eine politische Kraft wie die AfD von selbst erledigt, irrt gewaltig. Die politische Realität zeigt, dass Parteien, die systematisch ausgegrenzt werden, oft nur noch stärker werden. Eine Demokratie muss sich mit allen politischen Kräften auseinandersetzen, anstatt sie auszugrenzen. Das bedeutet, ihre Argumente nicht nur reflexartig abzulehnen, sondern ihnen auf Augenhöhe zu begegnen und sie in den politischen Wettbewerb einzubeziehen. Die AfD spricht Themen an, die andere Parteien meiden. Sei es Migration, Identität oder die Rolle Deutschlands in der EU – diese Fragen bewegen die Menschen. Wer glaubt, diese Themen einfach zu ignorieren, hofft vergeblich darauf, dass sie verschwinden. Stattdessen braucht es eine offene Diskussion, in der alle Meinungen gehört werden. Die AfD ist eine Partei, die sich in demokratischen Wahlen bewährt hat. Sie wird von Millionen Bürgern gewählt, und ihre Positionen sind ein Teil des politischen Spektrums. Die Demokratie lebt vom Streit, nicht von Ausgrenzung. Wer sich einer offenen Debatte verweigert, gibt das Fundament der Demokratie preis. Die AfD zu ignorieren, ist nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch strategisch kurzsichtig. Eine echte Demokratie braucht nicht weniger Meinungen, sondern mehr Auseinandersetzung. Deshalb ist es nicht nur legitim, sondern notwendig, die AfD ernst zu nehmen und sich mit ihr auseinanderzusetzen. Demokratie bedeutet, jede Wahlentscheidung zu respektieren und die Ursachen zu hinterfragen – nicht die Wähler! M. Fuchs [...]